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HAK Abschluss/Berechtigungen

Seit dem Schuljahr 2015/16 gibt es auch an den BHS (Berufsbildenden Höheren Schulen) in Österreich die "standardisierte Reife- und Diplomprüfung" (= sRDP)

Informationen zur neuen "standardisierten Reife- und Diplomprüfung" (RDP) finden Sie hier:

 

Chancen und Berechtigungen mit der HAK-Matura

Der erfolgreiche Abschluss der Reife- und Diplomprüfung (Matura) zählt als:

  • Studienberechtigung (Berechtigung zum Besuch einer Universität oder Fachhochschule im In- und Ausland)
  • Abgeschlossene Berufsausbildung, z. B. gültig als Lehrabschluss für Bürokaufmann/-frau sowie Finanz- und Rechnungswesenassistenz 
  • Unternehmerprüfung (= betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Teil aller anderen Gewerbe )
  • Kurzstudienabschluss (Short-cycle tertiary): Handelsakademieabsolvent/innen haben durch die längere Ausbildungsdauer bereits ein Kurzstudium abgeschlossen und erhöhen die Akademikerquote

Anerkennung und ECTS-Zuteilung bei Aufnahme eines Fachhochschul- bzw. Universitätsstudiums in Tirol

Anerkennung von Vorleistungen für BHS-AbsolventenInnen in Tirol (HAK, HLW oder HTL): Die Ausbildung an Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) sowie an Höheren Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung dauert fünf Jahre. Somit verfügen diese Schulen im Vergleich zu den vier Jahre dauernden Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) gemäß der „International Standard Classification of Education“ über einen höheren Bildungsstandard. AbsolventInnen der BHS profitieren von dieser längeren Ausbildungszeit, indem sie sich für gewisse Studienrichtungen bereits ECTS anrechnen lassen können. Weitere Informationen zu den Anerkennungsmöglichkeiten nach einem BHS-Abschluss finden Sie hier. Anmerkung: Absolventen/innen der HAK und der HLW sind international in ISCED Stufe 5 klassifiziert.

>> http://www.uibk.ac.at/studium/anerkennungen/index.html.de

 

Anerkennung und ECTS-Zuteilung bei Aufnahme eines Fachhochschul- bzw. Universitätsstudiums in Wien u.a.

Link: https://www.hak.cc/pruefungen-abschluss/anrechnungen-hochschulen


Gewerbliche Berechtigungen nach der HAK-Matura

  • Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation
    weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit
  • Buchhaltung
    weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit einjähriger fachlicher Tätigkeit
  • Inkassoinstitute
    weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit
  • Versicherungsagent in der Form Versicherungsagent
    weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit 6monatiger Tätigkeit
  • Gewerbliche Vermögensberatung
    weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit 1,5jähriger Tätigkeit und dem Nachweis der Kenntnisse auf dem Gebiet der Personalkreditvermittlung
  • Sicherheitsgewerbe - Berufsdetektive
    weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
  • Immobilientreuhänder - Immobilienmakler, Immobilienverwalter
    weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
  • Sicherheitsgewerbe - Bewachungsgewerbe
    weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
  • Überlassung von Arbeitskräften
    weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung
  • Arbeitsvermittlung
    weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit Nachweis einer eineinhalbjährigen fachlichen Tätigkeit und der Befähigungsprüfung (Quelle: http://www.gewerbeordnung.at)

 

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Standort

Kontakt

HAK & HLW Landeck
A-6500 Landeck | Kreuzgasse 9a
T 050 902 832 | office[at]eco-landeck.at
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