Chancen und Berechtigungen mit der HAK-Matura
Der erfolgreiche Abschluss der Reife- und Diplomprüfung (Matura) zählt als:
- Studienberechtigung (Berechtigung zum Besuch einer Universität oder Fachhochschule im In- und Ausland)
- Abgeschlossene Berufsausbildung, z. B. gültig als Lehrabschluss für Bürokaufmann/-frau sowie Finanz- und Rechnungswesenassistenz
- Unternehmerprüfung (= betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Teil aller anderen Gewerbe )
- Kurzstudienabschluss (Short-cycle tertiary): Handelsakademieabsolvent/innen haben durch die längere Ausbildungsdauer bereits ein Kurzstudium abgeschlossen und erhöhen die Akademikerquote
Anerkennung und ECTS-Zuteilung bei Aufnahme eines Fachhochschul- bzw. Universitätsstudiums in Tirol
Anerkennung von Vorleistungen für BHS-AbsolventenInnen in Tirol (HAK, HLW oder HTL): Die Ausbildung an Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) sowie an Höheren Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung dauert fünf Jahre. Somit verfügen diese Schulen im Vergleich zu den vier Jahre dauernden Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) gemäß der „International Standard Classification of Education“ über einen höheren Bildungsstandard. AbsolventInnen der BHS profitieren von dieser längeren Ausbildungszeit, indem sie sich für gewisse Studienrichtungen bereits ECTS anrechnen lassen können. Weitere Informationen zu den Anerkennungsmöglichkeiten nach einem BHS-Abschluss finden Sie hier. Anmerkung: Absolventen/innen der HAK und der HLW sind international in ISCED Stufe 5 klassifiziert.
>> http://www.uibk.ac.at/studium/anerkennungen/index.html.de
Anerkennung und ECTS-Zuteilung bei Aufnahme eines Fachhochschul- bzw. Universitätsstudiums in Wien u.a.
Link: https://www.hak.cc/pruefungen-abschluss/anrechnungen-hochschulen
Gewerbliche Berechtigungen nach der HAK-Matura
- Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation
weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit - Buchhaltung
weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit einjähriger fachlicher Tätigkeit - Inkassoinstitute
weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit - Versicherungsagent in der Form Versicherungsagent
weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit 6monatiger Tätigkeit - Gewerbliche Vermögensberatung
weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit 1,5jähriger Tätigkeit und dem Nachweis der Kenntnisse auf dem Gebiet der Personalkreditvermittlung - Sicherheitsgewerbe - Berufsdetektive
weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung - Immobilientreuhänder - Immobilienmakler, Immobilienverwalter
weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung - Sicherheitsgewerbe - Bewachungsgewerbe
weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung - Überlassung von Arbeitskräften
weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit eineinhalbjähriger Tätigkeit und der Befähigungsprüfung - Arbeitsvermittlung
weitere Zugangsvoraussetzungen: Zugang zum Gewerbe mit Nachweis einer eineinhalbjährigen fachlichen Tätigkeit und der Befähigungsprüfung (Quelle: http://www.gewerbeordnung.at)