2014-15 Exkursion der 4. HAK-Klassen zur Arbeiterkammer Landeck
Die HAK Landeck zu Besuch bei der AK Landeck
Am 23. Oktober 2014 unternahm die 4 AK und die 4BK eine Exkursion zur Arbeiterkammer Landeck. Um 10:20 starteten wir bei der Schule und begaben uns zu Fuß zur Arbeiterkammer im Stadtinneren.
Dort wurden wir vom Bezirksstellenleiter Mag. Peter Comina empfangen. In einem Besprechungssaal wurde uns dann ein näherer Einblick in die Aufgaben der Arbeiterkammer anhand einer PowerPoint Präsentation gewährt. Anders als bei Gewerkschaften ist die Mitgliedschaft bei der AK verpflichtend. Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist keine im Gesetz verankerte Institution, sondern ein Verein, der auf der freiwilligen Mitgliedschaft von Arbeitnehmern beruht. Grundsätzlich vertritt die Kammer für Angestellte und Arbeiter die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen, aber auch kulturellen Interessen ihrer Mitglieder. Das erste AK-Gesetz ist 1920 in Kraft getreten. 1992 wurde das Gesetz noch einmal reformiert. Ein wichtiger Schritt war die Verankerung der Sozialpartnerschaft in der Verfassung. Die Sozialpartnerschaft bezeichnet das kooperative Verhältnis von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden mit dem Ziel, Interessengegensätze zu lösen und offene Konflikte einzudämmen.
Zu den Mitgliedern gehören Arbeiter und Angestellte, Lehrlinge, Vertragsbedienstete, Arbeitslose und Pensionisten. Auch freie Arbeitnehmer, die weder an Arbeitsort noch an Arbeitszeit gebunden sind, aber auch keinen Anspruch auf Urlaub, Krankengeld haben, sind Mitglieder. Die ca. 3,2 Millionen Mitglieder haben Rechtsanspruch auf Unterstützung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Alle Mitglieder müssen eine Arbeitskammerumlage von 0,5 Prozent ihres Bruttogehalts zahlen, die automatisch, als Teil des Sozialversicherungsbeitrages, vom Lohn oder Gehalt abgezogen und an die Arbeiterkammern weitergeleitet wird. Beinahe alle Dienstnehmer besitzen eine Mitgliedschaft, ausgenommen Dienstnehmer in ausgewählten Bereichen. Zum Beispiel Dienstnehmer, die im Bereichen der Hoheitsverwaltung, der Land und Forstwirtschaft und in Unterrichts- und Erziehungsanstalten tätig sind. Auch Ärzte, Rechtsanwälte und leitende Angestellte werden nicht von den Arbeiterkammern vertreten.
Interessenvertretung gegenüber dem Staat ist nur einer der Aufgabenbereiche der AK. Mitglieder können sich beraten lassen und Serviceleistungen, wie zum Beispiel Bibliotheken, können in Anspruch genommen werden. Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Grundlagenarbeit, diese grenzt sich damit klar von der fachlichen, personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Führungsarbeit ab. Der letzte Aufgabenbereich ist die Forschung. Nach diesen grob aufgeteilten Bereichen gibt es auch konkrete Aufgaben die erfüllt werden müssen. Die Kammer nimmt Stellung zu Gesetzen und Verordnungen, vertritt in Körperschaften und Gremien, führt wissenschaftliche Studien durch und vertritt in Rechtsfällen. Unter die rechtlichen Tätigkeitsbereiche fallen das Arbeitsrecht, das Sozialversicherungsrecht, die Konsumentenpolitik, der Arbeitsmarkt, das Steuerrecht und der Jugendschutz, sowie Öffentlichkeitsarbeit, Beihilfen und Darlehen. Die verschiedenen Kollektivverträge handeln der Österreichische Gewerkschaftsbund und die Wirtschaftskammer aus.
Der letzte Punkt der Präsentation waren ein paar Fakten und Zahlen bezüglich der Arbeiterkammern in Österreich. In ganz Österreich sind ca. 3,2 Millionen Mitglieder und allein in Tirol 250.000. Im Kammerbüro Landeck arbeiteten derzeit 8 Mitarbeiter. Insgesamt gibt es 8 Bezirkskammern, die in Kitzbühel, Reutte, Schwaz,Telfs, Kufstein, Imst, Lienz, Landeck angesiedelt sind. Die Arbeiterkammer betreibt eine Demokratische Selbstverwaltung und somit gibt es einen Präsidenten und einen Vorstand.
Bericht: Teresa Folie, 4AK
Fotos: HAK/HAS und HLW Landeck